Seitenhiebe

7.10.07

Längere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I?

Kurt Beck, als Chef der SPD eher unauffällig, um nicht zu sagen unbekannt. sorgt sich um die Wahlchancen seiner Partei. Der fehlt es nach dem sozialen Kahlschlag der Kanzlerschaft Schröder an sozialer Kompetenz. Die und die Wähler wieder zu gewinnen wählte Beck ausgerechnet die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zum Thema, die er für ältere Arbeitnehmer zu verlängern trachtet. Pech nur, dass kaum ein Wähler der SPD diese Kurskorektur abnehmen will. Die dummen Sprüche zu den angeblich nicht zu finanzierenden Kosten, die von den üblichen Verdächtigen bis hin zu Kommenatoren der ARD sogleich in die Diskussion geworfen wurden, kann man dagegen praktisch vernachlässigen. An denen ist einzig interessant, dass solche Bedenken nie geäußert werden, wenn es um massive Steuersenkungen zu Gunsten der Unternehmen geht.

Nachdem Becks Vorschlag inzwischen breitere Unterstützung innerhalb der SPD erfährt, erfasst die Diskusion nun auch die CDU. Der Streit könnte übrigens von unerwartete Seite beendet werden. Ein Richter am Berliner Sozialgericht hält die Regelung, nach der älteren Erwerbslosen die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld drastisch gekürzt wurde, schlicht für verfassungswidrig (siehe Bericht bei SpOn). Das Gericht betonte, dass das Arbeitslosengeld I, im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II, eine mit eigenen Beiträgen erworbene Versicherungsleistung ist, dir durch das Grundrecht auf Eigentum geschützt sei.