Seitenhiebe

21.12.05

BGH hebt Freisprüche im Mannesmann-Verfahren auf

Der Mannesmann-Prozess geht in die Wiederholung. Der Bundesgerichtshof hat heute die Freisprüche des LG Düsseldorf für Josef Ackermann, Klaus Esser und vier Mitangeklagte kassiert (Quelle). Das Gericht sieht in den millionenschweren Zahlungen des Jahres 2000 eine Verletzung der Treuepflicht der Genannten. In der Presse wird Klaus Tolksdorf, Richter des 3. Strafsenats am BGH, mit den Worten zitiert, Vorstände und Aufsichtsräte seien nicht "Gutsherren, sondern Gutsverwalter". Spekuliert wird über einen möglichen Rücktritt des Deutsche-Bank-Chefs Ackermann. Derzeit steht die Bank angeblich noch hinter ihrem Chef. Sie hat zur Zeit aber eindeutig ein Imageproblem. In den letzten Tagen gab es in der Branche bereits massive Kritik an der Schliessung des Grundbesitz-Invest Fonds.