Seitenhiebe

6.5.07

Altersarmut vorprogrammiert

Erwerbsfähige ALG-II-Bezieher haben "alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit" auszuschöpfen. Sie haben in eigener Verantwortung alle Wege zu nutzen, "ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten". ALG-II-Leistungen werden also nur gewährt, "soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann". Dieses Prinzip der Nachrangigkeit gilt besonders auch gegenüber anderen Leistungen wie zum Beispiel der Rente.

Ingo Schäfer im Freitag zu Zwangsverrentung und Armutsrisiken im Alter als Folge der Hartz-IV-Gesetzgebung und der Anhebung des Rentenalters.