Seitenhiebe

15.2.06

Luftsicherheitsgesetz verfassungswidrig

Die Verfassungsbeschwerde der früheren FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum und vier weiterer Beschwerdeführer hatte Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat heute das umstrittene Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gesetz sah vor, dass entführte Flugzeuge im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland abgeschossen werden können, wenn nur so das Leben anderer Menschen zu retten ist. Diese Abschussermächtigung verstößt nach Ansicht des Verfassungsgerichts gegen die verfassungsrechtlichen Einschränkungen zum Bundeswehreinsatz im Innern. Das Grundgesetz beschränkt solche Einsätze auf die Hilfe bei Naturkatastrophen und schwere Unglücksfälle. Der Einsatz militärischer Waffen ist nicht gestattet. "Der Einsatz der Streitkräfte zu anderen Zwecken als zur Verteidigung ist nach geltendem Verfassungsrecht an enge Voraussetzungen gebunden", betonte der vorsitzende Richter Papier in der Urteilsverkündung. Mit dieser Äußerung und der Begründung des Urteils dürfte auch klar sein, was den aktuellen Plänen von Innenminister Wolfgang Schäuble bevorstünde. Schäuble versucht derzeit mit nahezu allen Mitteln einen (überflüssigen) Einsatz der Bundeswehr zur Sicherung der Fußball-Weltmeisterschaft durchzusetzen.

Leitsätze des Bundesverfassungsgerichtes