Bundesrechnungshof: Mißbrauch bei Vermittlungsgutscheinen
Der Bundesrechnungshof kritisiert das 2003 von der rot-grünen Koalition eingeführte Verfahren sogenannter Vermittlungsgutscheine, das den Vermittlern pro Erfolgsfall 2000 Euro garantiert, als in hohem Maße missbrauchsanfällig und weitgehend wirkungslos. Das Gutscheinverfahren hat nach Feststellungen der Prüfer "keine wesentliche Entlastung auf dem Arbeitsmarkt bewirkt". In den Jahren 2002 bis 2004 führte dem Bericht zufolge nur etwa jeder zwölfte ausgegebene Vermittlungsgutschein zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses. Wen wundert das eigentlich? Die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland glänzt doch vor allem durch eine schier endlose Kette von Mißerfolgen, die im krassen Gegensatz zu den vollmundigen Ankündigungen steht, die bisher noch jede Regierungspartei bgesondert hat.
1 Comments:
Wenn schon Berichterstatuung dann bitte auch richtig und vollständig:
09.11.2006 - 13:01 Uhr, Bundesagentur für Arbeit (BA) Pressemappe [Pressemappe]
Nürnberg (ots) - Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet
heute unter Berufung auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes
(BRH), dass es beim Einsatz von Vermittlungsgutscheinen zu
massenhaftem Missbrauch gekommen sei. Die Zeitung berichtet über
veraltete Ergebnisse, die schon längst auch öffentlich bekannt sind
und in keiner Weise die heutige Praxis widerspiegeln.
Der BRH hatte im Jahr 2003 das Vermittlungsgutscheinverfahren
geprüft. Seinerzeit wurden in knapp einem Drittel der Fälle
Anhaltspunkte oder Nachweise für Missbrauch oder Mitnahmeeffekte
gefunden. In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber die gesetzlichen
Grundlagen für den Vermittlungsgutschein verändert, um Missbrauch und
Mitnahmeeffekte zu verhindern. Vor allem hat er die Auszahlung der
ersten Rate für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung verschoben. Vor
der Änderung wurde die erste Rate für den privaten Vermittler bereits
nach Zustandekommen eines Arbeitsvertrages ausgezahlt. Seit dem 1.
Januar 2005 wird diese erste Rate in Höhe von 1000,- Euro erst
gezahlt, wenn das vermittelte Arbeitsverhältnis sechs Wochen Bestand
hatte.
Der BRH hat in diesem Jahr eine so genannte Kontrollprüfung
durchgeführt. Dabei hat er festgestellt, dass die gesetzlichen
Neuregelungen erfolgreich waren. Anhaltspunkte oder Nachweise für
einen Missbrauch von Vermittlungsgutscheinen lagen im Jahr 2005 nur
noch in sieben Prozent der Fälle vor, nicht in 33 Prozent wie die
Zeitung schreibt. Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (BA)
ist die Missbrauchsquote noch geringer, weil der BRH zum Teil auch
Mitnahmefälle als Missbrauchsfälle gezählt hat. Im laufenden Jahr ist
nach Einschätzung der BA ein weiterer Rückgang des Missbrauchs zu
erwarten.
Von April 2002 (Einführung des Vermittlungsgutscheins) bis
einschließlich Oktober 2006 wurden insgesamt mehr als 200.000
Gutscheine ausgezahlt. Im laufenden Jahr erwartet die BA eine
Steigerung gegenüber 2005 um rund 60 Prozent. Die Aussage aus dem
Zeitungsbericht, dass die Agenturen die Ausgabe der
Vermittlungsgutscheine um 75 Prozent zurückgefahren haben, ist daher
falsch und nicht nachvollziehbar.
Mfg Monika
By
Anonym, at 11.11.06, 11:12
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