Seitenhiebe

14.7.06

BA zur Veröffentlichung ihrer Dienstanweisungen verpflichtet

Der Wuppertaler Tacheles e.V. konnte sich durch einem vor Gericht geschlossenen Vergleich mit seiner Forderung durchsetzen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA)alle internen Verwaltungsanweisungen zum SGB II / SGB III im Internet zu veröffentlich. Grundlage der Klage des Vereins war das Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz. Sollten einzelne Dokumente aus schutzwürdigem Interesse der Bundesbehörde nicht ins Netz gestellt werden, muss die BA den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. darüber vierteljährlich in Kenntnis setzen.