Seitenhiebe

29.6.06

Passt ins Bild

Artikel 19 Abs. 4 GG müsste in Zukunft so gelesen werden: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen - sofern er ihn sich leisten kann."

Die Berliner Zeitung zum Plan, für Klagen vor den Sozialgerichten Gebühren zu kassieren. Wer sich künftig gegen Fehlentscheidungen z. B. beim ALG II wehren will, muss erst 75 Euro überweisen, andernfalls bleiben die Akten geschlossen. Das wird bei Leistungskürzungen und angesichts von 345 EUR monatlich praktisch aussichtslos. So geht der soziale Rechtsstaat perdu.